AGBs

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Insolvenzversicherung
    Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, verlangt der Gesetzgeber
    für alle Reisen eine Absicherung der Kundenzahlungen für denFall des Veranstalterkonkurses. Wir betreiben diese Absicherung über eine Insolvenzversicherung bei der Gesellschaft >>R. +
    V.<< Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen
    sogenannten Sicherungs-Schein, der Ihnen einen direkten Anspruch gegen
    die Versicherung garantiert. Ihre (An-) Zahlungen an uns sind somit in
    voller Höhe abgesichert. Wir empfehlen dringend den Abschluss
    einer Reiserücktrittskostenversicherung, um bei evtl. Nichtantritt
    der Reise durch Krankheit oder Unfall das Stornokostenrisiko
    abzusichern. Die Reiserücktrittskostenversicherung muss  bei
    Buchung abgeschlossen werden (spätestens bis 2 Wochen nach
    Reisebestätigung). Über weitere Versicherungsangebote z. B.
    Haftpflicht, Kranken-, Unfall-Versicherung beraten wir Sie gerne.
  2. Leistung des Reiseveranstalters
    2.1 Die Leistungsverpflichtung des Reiseveranstalters ergibt sich aus
    dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit dem für
    den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe
    sämtlicher im Prospekt enthaltenden Hinweise und
    Erläuterungen.
    2.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu dem im
    Reise-Prospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen
    bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem
    Veranstalter. Sie sollte aus Beweisgründen schriftlich getroffen
    werden.
    2.3 Ausflüge und Besichtigungsfahrten während der Reise und
    an den Zielorten sind, soweit im Prospekt nicht ausdrücklich
    angegeben Fremdleistungen. Sie können nur im Auftrag des
    Teilnehmers vermittelt werden. Der Veranstalter haftet nicht für
    die Richtigkeit der für die Ausflüge und Besichtigungsfahrten
    im Prospekt angegebenen Preise und für den Umfang der
    Leistungen.
  3. Zahlungen, Anzahlungen3.1 Nach Vertragsschluss (Eingang der Anmeldebestätigung beim
    Teilnehmer) ist eine Anzahlung in Höhe von 100,- € p. P. zu
    leisten, welche auf den Reisepreis angerechnet wird. Eine Nichtzahlung
    bewirkt keine Aufhebung des Vertrages.
    3.2 Soweit im Einzelfall keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen
    worden sind, ist die Restzahlung 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
    3.3 Die Reiseunterlagen werden dem Reiseteilnehmer nach Erhalt der
    Restzahlung zugesandt oder ausgehändigt.
    3.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend
    den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt,
    nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den
    Kunden mit Rücktrittskosten gem. AGB,Ziffer 5 zu belasten
  4. Leistungen- Preisänderungen4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
    vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Vertragsabschluß
    notwendig werden, und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben
    herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Änderungen
    oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
    gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
    Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
    geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der
    Veranstalter verpflichtet sich, den Reisegast von Abweichungen und
    Änderungen alsbald in Kenntnis zu setzen.
  5. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung5.1 Der Teilnehmer kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter, vom Reisevertrag zurücktreten.
    Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim
    Veranstalter.
    Aus Gründen der Beweissicherheit empfehlen wir stets eine
    schriftliche Rücktrittserklärung.
    5.2 In dem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer steht dem
    Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
    Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen
    Verwendung der Reiseleistung und der Verzicht auf die Geltendmachung
    eines höheren konkreten Schadens folgende pauschale
    Entschädigung zu: a) bis 30. Tag vor Reiseantritt 100,- EUR, b)
    vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises (mindestens
    100,- EUR), c) vom 14. Bis 8. Tag vor Reiseantritt 60% des
    Reisepreises, d) vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80% des
    Reisepreises d) am Abreisetag (NO SHOW) 90% des Reisepreises.
    Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass
    ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die
    von ihm geforderte Pauschale.
    5.3 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne
    ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als
    Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall, der
    Teilnehmer zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.
    5.4 Für Umbuchungen (Änderungen vor Reisebeginn, Abflugort,
    Reisedauer, Hotel, Verpflegungsart, Unterkunft), die nach
    Vertragsschluss (Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer)
    erfolgen, wird bis vier Wochen vor Reisebeginn eine Kostenpauschale von
    25,- EUR pro Person erhoben.
    5.5 Bei einem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
    (Namensänderung) ist der Reiseveranstalter berechtigt, soweit er
    einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue
    Reiseteilnehmer den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt,
    berechtigt, pro Person eine Kostenpauschale für den Aufwand von
    25,- EUR pro Person zu berechnen.
  6. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus nicht vom Veranstalter
    zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein
    Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der
    Reiseveranstalter erstattet dem Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen
    zurück, soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern
    tatsächlich an ihn erstattet worden sind.
  7. HaftungsbeschränkungDie Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
    Körperschäden sind, ist pro Reise und Teilnehmer auf den
    dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
    weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
    wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden
    entstandenen Schaden allein durch das Verschulden eines
    Leistungsträgers verantwortlich ist.
  8. Kündigung oder Rücktritt durch den Reiseveranstalter
    8.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag nach Reiseantritt ohne
    Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die
    Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des
    Veranstalters, bzw. der von ihm eingesetzten Reiseleitung nachhaltig
    stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
    verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
    ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf
    den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
    sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
    anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
    gelangt, einschließlich der ihn von Leistungsträgern gut
    gebrachten Beträge. Die vom Veranstalter eingesetzten Reiseleiter
    sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen des
    Veranstalters in diesen Fällen wahrzunehmen.
    8.2 Der Veranstalter kann vom Reisevertrag bis 4 Wochen vor Reisebeginn
    zurücktreten. Bei nicht erreichen einer in der
    Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Der
    Veranstalter ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich
    nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der
    Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
    Rücktrittserklärung unverzüglich, spätestens vier
    Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn, zuzuleiten. Der
    Reiseteilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis
    unverzüglich zurück.
  9. Ausschluss und Verjährung von AnsprüchenReisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind vom Reisenden
    innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende
    gegenüber dem Reiseveranstalter anzuzeigen.
    Nach Ablauf der Ausschlussfrist kann der Reisende Ansprüche nur
    geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der
    Frist gehindert worden ist oder wenn es sich um deliktische
    Ansprüche handelt.
    Es wird empfohlen, Ansprüche schriftlich an den Geschäftssitz
    des Reiseveranstalter zu richten. Die Reiseleiter sind nicht befugt,
    Mängel oder Ansprüche anzuerkennen.
    Ansprüche verjähren in einem Jahr ab dem vertraglich
    vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen den Reisenden und
    dem Reiseveranstalter Verhandlungen über die den Anspruch
    begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
    bis eine der beiden Seiten die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
    Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen
    Verjährungsfrist.
  10. Pass ,- Visa ,- und GesundheitsvorschriftenDer Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angetreten wird, über Bestimmungen von
    Pass ,- und Visavorschriften vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
    Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
    Auskunft.
    Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
    Durchführung der Reise notwendigen Vorschriften selbst
    verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
    Rücktrittskosten , die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift
    erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch
    schuldhafte Nicht ,- oder Falschinformation des Reiseveranstalters
    bedingt sind.
  11. GerichtsstandDer Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der
    Wohnsitz des Reisenden massgebend.
  12. Salvatorische KlauselDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
    Reisevertrages zur Folge.

Auf Wunsch erhalten Sie gerne unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in schriftlicher Form.

FERIENEXPRESS e.V. Köln

Kinder und Jugendreisen

Auf dem Rothenberg 13,

50667 Köln