AGBs
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Insolvenzversicherung
Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, verlangt der Gesetzgeber
für alle Reisen eine Absicherung der Kundenzahlungen für denFall des Veranstalterkonkurses. Wir betreiben diese Absicherung über eine Insolvenzversicherung bei der Gesellschaft >>R. +
V.<< Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen
sogenannten Sicherungs-Schein, der Ihnen einen direkten Anspruch gegen
die Versicherung garantiert. Ihre (An-) Zahlungen an uns sind somit in
voller Höhe abgesichert. Wir empfehlen dringend den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung, um bei evtl. Nichtantritt
der Reise durch Krankheit oder Unfall das Stornokostenrisiko
abzusichern. Die Reiserücktrittskostenversicherung muss bei
Buchung abgeschlossen werden (spätestens bis 2 Wochen nach
Reisebestätigung). Über weitere Versicherungsangebote z. B.
Haftpflicht, Kranken-, Unfall-Versicherung beraten wir Sie gerne. - Leistung des Reiseveranstalters
2.1 Die Leistungsverpflichtung des Reiseveranstalters ergibt sich aus
dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit dem für
den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe
sämtlicher im Prospekt enthaltenden Hinweise und
Erläuterungen.
2.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu dem im
Reise-Prospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen
bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem
Veranstalter. Sie sollte aus Beweisgründen schriftlich getroffen
werden.
2.3 Ausflüge und Besichtigungsfahrten während der Reise und
an den Zielorten sind, soweit im Prospekt nicht ausdrücklich
angegeben Fremdleistungen. Sie können nur im Auftrag des
Teilnehmers vermittelt werden. Der Veranstalter haftet nicht für
die Richtigkeit der für die Ausflüge und Besichtigungsfahrten
im Prospekt angegebenen Preise und für den Umfang der
Leistungen. - Zahlungen, Anzahlungen3.1 Nach Vertragsschluss (Eingang der Anmeldebestätigung beim
Teilnehmer) ist eine Anzahlung in Höhe von 100,- € p. P. zu
leisten, welche auf den Reisepreis angerechnet wird. Eine Nichtzahlung
bewirkt keine Aufhebung des Vertrages.
3.2 Soweit im Einzelfall keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen
worden sind, ist die Restzahlung 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
3.3 Die Reiseunterlagen werden dem Reiseteilnehmer nach Erhalt der
Restzahlung zugesandt oder ausgehändigt.
3.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den
Kunden mit Rücktrittskosten gem. AGB,Ziffer 5 zu belasten - Leistungen- Preisänderungen4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Vertragsabschluß
notwendig werden, und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der
Veranstalter verpflichtet sich, den Reisegast von Abweichungen und
Änderungen alsbald in Kenntnis zu setzen. - Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung5.1 Der Teilnehmer kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter, vom Reisevertrag zurücktreten.
Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim
Veranstalter.
Aus Gründen der Beweissicherheit empfehlen wir stets eine
schriftliche Rücktrittserklärung.
5.2 In dem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer steht dem
Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen
Verwendung der Reiseleistung und der Verzicht auf die Geltendmachung
eines höheren konkreten Schadens folgende pauschale
Entschädigung zu: a) bis 30. Tag vor Reiseantritt 100,- EUR, b)
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises (mindestens
100,- EUR), c) vom 14. Bis 8. Tag vor Reiseantritt 60% des
Reisepreises, d) vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80% des
Reisepreises d) am Abreisetag (NO SHOW) 90% des Reisepreises.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass
ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die
von ihm geforderte Pauschale.
5.3 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne
ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als
Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall, der
Teilnehmer zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.
5.4 Für Umbuchungen (Änderungen vor Reisebeginn, Abflugort,
Reisedauer, Hotel, Verpflegungsart, Unterkunft), die nach
Vertragsschluss (Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer)
erfolgen, wird bis vier Wochen vor Reisebeginn eine Kostenpauschale von
25,- EUR pro Person erhoben.
5.5 Bei einem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
(Namensänderung) ist der Reiseveranstalter berechtigt, soweit er
einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue
Reiseteilnehmer den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt,
berechtigt, pro Person eine Kostenpauschale für den Aufwand von
25,- EUR pro Person zu berechnen. - Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus nicht vom Veranstalter
zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein
Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der
Reiseveranstalter erstattet dem Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen
zurück, soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern
tatsächlich an ihn erstattet worden sind. - HaftungsbeschränkungDie Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist pro Reise und Teilnehmer auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden
entstandenen Schaden allein durch das Verschulden eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. - Kündigung oder Rücktritt durch den Reiseveranstalter
8.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag nach Reiseantritt ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des
Veranstalters, bzw. der von ihm eingesetzten Reiseleitung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf
den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
gelangt, einschließlich der ihn von Leistungsträgern gut
gebrachten Beträge. Die vom Veranstalter eingesetzten Reiseleiter
sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen des
Veranstalters in diesen Fällen wahrzunehmen.
8.2 Der Veranstalter kann vom Reisevertrag bis 4 Wochen vor Reisebeginn
zurücktreten. Bei nicht erreichen einer in der
Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Der
Veranstalter ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der
Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung unverzüglich, spätestens vier
Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn, zuzuleiten. Der
Reiseteilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. - Ausschluss und Verjährung von AnsprüchenReisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind vom Reisenden
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende
gegenüber dem Reiseveranstalter anzuzeigen.
Nach Ablauf der Ausschlussfrist kann der Reisende Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der
Frist gehindert worden ist oder wenn es sich um deliktische
Ansprüche handelt.
Es wird empfohlen, Ansprüche schriftlich an den Geschäftssitz
des Reiseveranstalter zu richten. Die Reiseleiter sind nicht befugt,
Mängel oder Ansprüche anzuerkennen.
Ansprüche verjähren in einem Jahr ab dem vertraglich
vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen den Reisenden und
dem Reiseveranstalter Verhandlungen über die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis eine der beiden Seiten die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist. - Pass ,- Visa ,- und GesundheitsvorschriftenDer Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angetreten wird, über Bestimmungen von
Pass ,- und Visavorschriften vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise notwendigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten , die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift
erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch
schuldhafte Nicht ,- oder Falschinformation des Reiseveranstalters
bedingt sind. - GerichtsstandDer Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der
Wohnsitz des Reisenden massgebend. - Salvatorische KlauselDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
Auf Wunsch erhalten Sie gerne unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in schriftlicher Form.
FERIENEXPRESS e.V. Köln
Kinder und Jugendreisen
Auf dem Rothenberg 13,
50667 Köln
